Porträt einer jungen Frau mit braunen, lockigen Haaren, goldenen Ohrringen und schwarzem Turtleneck, vor einer neutralen, hellgrauen Wand.

KANZLEI

NRECAJ

Strafrecht und Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Sie in arbeitsrechtlichen Konflikten sowie im Strafverfahren.

Im Strafverfahren verteidige ich Sie bundesweit und in jedem Stadium des Verfahrens – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Sind Sie selbst von einer Straftat betroffen, vertrete ich Sie in der Nebenklage.

Wenn Sie als Zeug:in in einem Verfahren aussagen müssen und rechtlichen Beistand benötigen, unterstütze ich Sie als Zeugenbeistand.

Im Arbeitsrecht erhalten Sie eine klare Einschätzung und eine verlässliche und sorgfältige Begleitung – unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in sind. Dazu gehören insbesondere Kündigungen, Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz sowie alle Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Strafrecht

Arbeitsrecht

Junge Frau in grauem Anzug lächelt, sitzt an einem weißen Tisch, weiße Wand im Hintergrund

Madlen Nrecaj

Madlen Nrecaj ist seit 2019 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeit umfasst Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung sowie arbeitsrechtliche Mandate an den Schnittstellen beider Rechtsgebiete.

Ihre berufliche Laufbahn begann in einer Frankfurter Großkanzlei im Arbeitsrecht, gefolgt von einer mehrjährigen Tätigkeit in einer wirtschaftsstrafrechtlichen Boutique-Kanzlei in München, in der sie ihre Spezialisierung im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht weiter vertiefte.

Heute verbindet sie strafrechtliche und arbeitsrechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis und praktischer Erfahrung zu einer klaren, strukturierten anwaltlichen Arbeitsweise.

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch.

Mitgliedschaften:

  • Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht e.V.,

  • Deutscher Anwaltverein e.V.,

  • Münchner Anwaltverein e.V.,

  • UN Women Deutschland e.V.

  • Wirtschaftsrechtliche Vereinigung e.V.,

  • European Criminal Bar Association,

  • Netzwerk multikultureller Jurist*innen e.V.

Ehrenämter:

  • Mentorin für Studierende im Netzwerk multikultureller Jurist*innen e.V.

  • Mentorin für Studierende im Programm GROW@Goethe (Studiums- und Berufsorientierung der Goethe Universität Frankfurt am Main) 

Verhalten im strafrechtlichen Notfall

Polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder Post der Staatsanwaltschaft erhalten, gilt ein zentraler Grundsatz: Sie müssen nicht aussagen.
Nutzen Sie dieses Recht konsequent bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht angelastet werden.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme übernehme ich die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantrage Akteneinsicht und entscheide mit Ihnen, ob eine Stellungnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge geladen werden, kann ebenfalls Vorsicht geboten sein. Ich berate Sie hierzu vertraulich und begleite Sie auf Wunsch als Zeugenbeistand zu Ihrer Vernehmung oder zu einem Gerichtstermin.

Durchsuchung

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll plötzlich vor der Tür stehen, lässt sich die Durchsuchung selbst nicht verhindern.

Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigung. Ich bin mobil zu jeder Uhrzeit erreichbar und kann in vielen Fällen bereits während der Maßnahme mit den Ermittlern sprechen. Die Polizei ist nicht verpflichtet, auf die Strafverteidigung zu warten, doch ein ruhiges Auftreten erhöht die Chancen.

Was Sie selbst tun sollten:

  • Keine Angaben zur Sache machen und sich nicht in Gespräche verwickeln lassen. Auch Angehörige oder Mitarbeitende müssen vor Ort nicht aussagen.

  • Sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und Namen sowie Telefonnummer der Einsatzleitung notieren.

  • Allen Maßnahmen widersprechen und nichts unterschreiben, gleichzeitig keinen Widerstand leisten.

  • Passwörter oder Geräte müssen Sie nicht entsperren oder herausgeben. Wenn Unterlagen oder Datenträger mitgenommen werden sollen, bitten Sie darum, diese zuvor kopieren oder sichern zu dürfen.


Verhaftung

Eine Festnahme oder die Anordnung von Untersuchungshaft ist einer der schwersten Eingriffe im Strafverfahren. Für Betroffene wie Angehörige entsteht meist eine akute Ausnahmesituation. In diesem Moment ist es entscheidend, sofort anwaltliche Unterstützung zu organisieren.

Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen, auch nicht in der Hoffnung, durch ein spontanes Geständnis früher entlassen zu werden. Unter Druck abgegebene Einlassungen sind später kaum korrigierbar. Widerstand ist unbedingt zu vermeiden.

Wenn Sie selbst betroffen sind oder ein Familienmitglied verhaftet wurde, erreichen Sie mich telefonisch und mobil. Ich nehme umgehend Kontakt zu den Behörden auf und kümmere mich um die weiteren Schritte, etwa auch darum, Besuche von Angehörigen während der U-Haft zu ermöglichen.

Termin Buchen

Ich biete kostenlose Erstgespräche à 30 Minuten an. Diese können entweder vor Ort in meinen Kanzleiräumen, telefonisch oder online stattfinden.
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin, per EMail, telefonisch oder direkt online kostenlos und unverbindlich



Kontakt

Sie haben ein Anliegen im Straf- oder Arbeitsrecht? Schreiben Sie mir über das Kontaktformular – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.