Porträt einer jungen Frau mit braunen, lockigen Haaren, goldenen Ohrringen und schwarzem Turtleneck, vor einer neutralen, hellgrauen Wand.

KANZLEI

NRECAJ

Kontakt

Strafrecht und Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Sie in arbeitsrechtlichen Konflikten sowie im Strafverfahren.

Im Strafverfahren verteidige ich Sie bundesweit und in jedem Stadium des Verfahrens – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum rechtskräftigen Abschluss.

Sind Sie selbst von einer Straftat betroffen, vertrete ich Sie in der Nebenklage.

Wenn Sie als Zeug:in in einem Verfahren aussagen müssen und rechtlichen Beistand benötigen, unterstütze ich Sie als Zeugenbeistand.

Im Arbeitsrecht erhalten Sie eine klare Einschätzung und eine verlässliche und sorgfältige Begleitung – unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in sind. Dazu gehören insbesondere Kündigungen, Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz sowie alle Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Strafrecht

  • Verteidigung in allen klassischen Strafsachen. Übernahme der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, Prüfung des Tatvorwurfs, Beantragung der Akteneinsicht und Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie. Begleitung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Ziel ist die frühzeitige Entlastung und – wenn möglich – die Vermeidung einer Anklage.

  • Vertretung in Strafverfahren mit wirtschaftlichem oder unternehmerischem Bezug – etwa bei Vorwürfen der Untreue, Insolvenzdelikten oder Korruptionsverdacht. Ich analysiere komplexe wirtschaftliche Sachverhalte, strukturiere die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und entwickle eine tragfähige Verteidigungsstrategie.

  • Vertretung Jugendlicher und Heranwachsender. Das Jugendgerichtsgesetz stellt den Entwicklungsstand und den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Ich achte darauf, dass pädagogische Erwägungen, familiäre Umstände und individuelle Perspektiven angemessen berücksichtigt werden.

  • Beratung und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren, einschließlich der Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen und der Vertretung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung.Allgemeines Strafrecht

    Strafverteidigung in allen klassischen Deliktsbereichen. Begleitung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und bei sämtlichen verfahrensrechtlichen Fragen.

  • Beratung und Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Kontext von Beschäftigung und Unternehmen. Das umfasst sowohl Delikte des StGB (z. B. Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Betrug, Lohnwucher) als auch Verstöße gegen Nebenstrafrecht wie das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Mindestlohngesetz oder das SGB III. 

  • Verfahren wegen Behandlungsfehlern, Verletzung ärztlicher Schweigepflicht, Abrechnungsfragen oder Verstößen gegen berufsrechtliche Vorgaben. Ich prüfe die Sach- und Rechtslage, begleite das Ermittlungsverfahren und berate zu beruflichen und rechtlichen Folgen.

  • Rechtliche Begleitung für Zeug:innen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Vorbereitung auf die Aussage, Anwesenheit bei Vernehmungen und Schutz vor unzulässigen Fragen.

  • Vertretung von Personen, die durch eine Straftat betroffen sind. Durchsetzung von Schutz-, Informations- und Beteiligungsrechten sowie sensible und kontinuierliche Begleitung durch das gesamte Verfahren.

  • Ersteinschätzung und strategische Beratung zu strafrechtlichen Fragestellungen. Unterstützung bei internen Untersuchungen, Risikoanalysen und präventiven Compliance-Strukturen

  • Prüfung von Kündigungen sowie der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage – sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen. Begleitung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

    Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und berate zu rechtlichen Folgen, finanziellen Auswirkungen, Fristen und möglichen Abfindungsregelungen. Ziel ist eine rechtssichere und ausgewogene Lösung, die spätere Konflikte vermeidet und Ihre Position bestmöglich schützt – sowohl auf Arbeitgeber:innen- als auch auf Arbeitnehmer:innenseite.

  • Bewertung der Wirksamkeit einer Abmahnung und Beratung zu geeigneten Schritten – sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen. Unterstützung bei der Formulierung oder Zurückweisung von Abmahnungen.

  • Juristische Einordnung konkreter Vorfälle und Prüfung von Ansprüchen nach dem AGG. Beratung zu Schutz-, Präventions- und Handlungsmöglichkeiten.

  • Beratung zu Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Strukturen – sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmergremien.

  • Einschätzung arbeitsrechtlicher Anliegen aller Art – sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen. Unterstützung bei Vertragsfragen, arbeitsplatzbezogenen Konflikten oder strukturellen Themen.

Arbeitsrecht

Junge Frau in grauem Anzug lächelt, sitzt an einem weißen Tisch, weiße Wand im Hintergrund

Madlen Nrecaj

Madlen Nrecaj ist seit 2019 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihre Tätigkeit umfasst Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung sowie arbeitsrechtliche Mandate an den Schnittstellen beider Rechtsgebiete.

Ihre berufliche Laufbahn begann in einer Frankfurter Großkanzlei im Arbeitsrecht, gefolgt von einer mehrjährigen Tätigkeit in einer wirtschaftsstrafrechtlichen Boutique in München, in der sie ihre Spezialisierung im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht weiter vertiefte.

Heute verbindet sie strafrechtliche und arbeitsrechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis und praktischer Erfahrung zu einer klaren, strukturierten anwaltlichen Arbeitsweise.

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch.

Mitgliedschaften:

  • Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht e.V.,

  • Deutscher Anwaltverein e.V.,

  • Münchner Anwaltverein e.V.,

  • UN Women Deutschland e.V.

  • Wirtschaftsrechtliche Vereinigung e.V.,

  • European Criminal Bar Association,

  • Netzwerk multikultureller Jurist*innen e.V.

Ehrenämter:

  • Mentorin für Studierende im Netzwerk multikultureller Jurist*innen e.V.

  • Mentorin für Studierende im Programm GROW@Goethe (Studiums- und Berufsorientierung der Goethe Universität Frankfurt am Main) 

Kontakt

Verhalten im strafrechtlichen Notfall

Polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder Post der Staatsanwaltschaft erhalten, gilt ein zentraler Grundsatz: Sie müssen nicht aussagen.
Nutzen Sie dieses Recht konsequent bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht angelastet werden.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme übernehme ich die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantrage Akteneinsicht und entscheide mit Ihnen, ob eine Stellungnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge geladen werden, kann ebenfalls Vorsicht geboten sein. Ich berate Sie hierzu vertraulich und begleite Sie auf Wunsch als Zeugenbeistand zu Ihrer Vernehmung oder zu einem Gerichtstermin.

SOFORTKONTAKT FÜR NOTFÄLLE

Durchsuchung

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll plötzlich vor der Tür stehen, lässt sich die Durchsuchung selbst nicht verhindern.

Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie sofort eine Strafverteidigung. Ich bin mobil zu jeder Uhrzeit erreichbar und kann in vielen Fällen bereits während der Maßnahme mit den Ermittlern sprechen. Die Polizei ist nicht verpflichtet, auf die Strafverteidigung zu warten, doch ein ruhiges Auftreten erhöht die Chancen.

Was Sie selbst tun sollten:

  • Keine Angaben zur Sache machen und sich nicht in Gespräche verwickeln lassen. Auch Angehörige oder Mitarbeitende müssen vor Ort nicht aussagen.

  • Sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und Namen sowie Telefonnummer der Einsatzleitung notieren.

  • Allen Maßnahmen widersprechen und nichts unterschreiben, gleichzeitig keinen Widerstand leisten.

  • Passwörter oder Geräte müssen Sie nicht entsperren oder herausgeben. Wenn Unterlagen oder Datenträger mitgenommen werden sollen, bitten Sie darum, diese zuvor kopieren oder sichern zu dürfen.


Verhaftung

Eine Festnahme oder die Anordnung von Untersuchungshaft ist einer der schwersten Eingriffe im Strafverfahren. Für Betroffene wie Angehörige entsteht meist eine akute Ausnahmesituation. In diesem Moment ist es entscheidend, sofort anwaltliche Unterstützung zu organisieren.

Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen, auch nicht in der Hoffnung, durch ein spontanes Geständnis früher entlassen zu werden. Unter Druck abgegebene Einlassungen sind später kaum korrigierbar. Widerstand ist unbedingt zu vermeiden.

Wenn Sie selbst betroffen sind oder ein Familienmitglied verhaftet wurde, erreichen Sie mich telefonisch und mobil. Ich nehme umgehend Kontakt zu den Behörden auf und kümmere mich um die weiteren Schritte, etwa auch darum, Besuche von Angehörigen während der U-Haft zu ermöglichen.

Termin Buchen

Ich biete kostenlose Erstgespräche à 30 Minuten an. Diese können entweder vor Ort in meinen Kanzleiräumen, telefonisch oder online stattfinden.
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin, per EMail, telefonisch oder direkt online kostenlos und unverbindlich


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Telefonisch
Notfall (24h)

Kontakt

Sie haben ein Anliegen im Straf- oder Arbeitsrecht? Schreiben Sie mir über das Kontaktformular – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.